Graffiti am Mietshaus – Ärger für Vermieter, „Kunst“ für manche Mieter. Doch wenn die bunten Spuren an der Fassade auftauchen, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Kosten für die Beseitigung und dürfen diese überhaupt als Nebenkosten umgelegt werden?
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